Aktuell
Einladung Tutzinger Netzwerk - 27. bis 28.10.2010
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Das Tutzinger Netzwerk wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen und ist eine Kooperation von VBE, BLLV und Evangelischer Akademie Tutzing.
Einladung
Thema und vorläufiges Programm:
Schule - vom pädagogischen Erfahrungsraum zum Hochsicherheitstrakt?
11. Tagung des Tutzinger Netzwerks für Schule und Lehrer
Mittwoch, 27. bis Donnerstag, 28. Oktober 2010
Tagungskonzept
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Mittwoch, 27.10.2010 |
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17:30Uhr |
Anreise - Büfett |
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18:30Uhr |
Begrüßung und Einführung in die Tagung Evangelische Akademie Tutzingen: Dr. Roswita Terlinden, Studienleiterin Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV): Klaus Wenzel, Präsident, München Universitäten: Prof. Dr. Joachim Kahlert, Lehrstuhl für Grundschulpädagogik, Dekan der Fakultät für Psychologie und Pädagogik, Universität München Verband Bildung und Erziehung (VBE): Udo Beckmann, Bundesvorsitzender , Berlin |
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19:00Uhr |
Impulsreferat I: Ansprüche an eine gute Schule - und Bedingungen zu Ihrer Realisierung Prof. Dr. Hans Brügelmann, Universität - Gesamthochschule Siegen, Grundschulpädagogik und -didaktik |
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19:45Uhr |
Impulsreferat II: "Bewegte Schule" Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V., Hannover |
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20:30Uhr |
Diskussion im Plenum Modriert von: Prof. Dr. Joachim Kahlert |
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21:30Uhr |
Gespräche in den Salons des Schlosses |
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Donnerstag, 28. Oktober 2010 |
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08:00Uhr |
Besinnung am Morgen in der Schlosskapelle |
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09:00Uhr |
Herausforderungen in der Praxis Prävention: Dr. Roland Storath, Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken, Nürnberg |
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09:45Uhr |
"Diversität als Chance" (Arbeitstitel): Prof. Dr. Susanne Lang, Hochschule Mannheim, Fakultät für Sozialwesen |
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10:30Uhr |
Diskussion im Plenum moderiert von: Prof. Dr. Ludwig Haag, Universität Bayreuth, Lehrstuhl Schulpädagogik |
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11:00Uhr |
Kaffee und Tee |
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11:30Uhr |
Podiumsdiskussion Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (a) Prof. Dr. jur. Wilhelm Schmidbauer, Polizeipräsident München (a) Klaus Wenzel, Präsident BLLV, München Hardy Schober, Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden (a) Moderation: Dr. Tanjev Schultz, Süddeutsche Zeitung (a) |
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13:00Uhr |
Ende der Tagung mit einem Büffet |
Wir freuen uns über Ihr Interesse und hoffen auf Ihre Teilnahme. Weitere Informationen erhalten Sie auf
www.vbe.de und auf
www.ev-akademie-tutzing.de .
Bitte beachten Sie: Anmeldung zur Tagung direkt an die Evangelische Akademie Tutzingen.
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Einladung zum zweiten School Forum – Mittwoch, 1. Dezember 2010Erfahren Sie mehr über den Einsatz innovativer Technologien im Schulunterricht: Videos, Podcasts, Wikis und Blogs im Unterricht – Lernen in virtuellen Welten – Moodle im Klassenzimmer – offene Lernressourcen im Internet. |
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Das School Forum, Teil der größten internationalen E-Learning-Konferenz ONLINE EDUCA BERLIN, lädt Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleiterinnen und Schulleiter ein, sich am 1. Dezember im Berliner Hotel InterContinental über die neuesten Technologietrends für das Klassenzimmer zu informieren und auszutauschen. |
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Präsentiert werden Beispiele aus dem praktischen Lehralltag sowie innovative Ideen, wie der Unterricht mit neuen Medien spannend und kreativ gestaltet werden kann. Hauptredner sind Prof. Sugata Mitra, dessen Forschung zu kindlichem Lernen wegweisend ist, sowie Russell Stannard, der mit seiner mehrfach ausgezeichneten Webseite teachertrainingvideos.com monatlich mehr als 15 000 Lehrerinnen und Lehrer weltweit erreicht. |
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Begleitet wird die Veranstaltung von einer Ausstellung, auf der Sie neue Lerntechnologien direkt vor Ort ausprobieren können. Das Forum findet in deutscher und englischer Sprache statt. Die Teilnahme am School Forum ist für Lehrerinnen und Lehrer sowie Rektorinnen und Rektoren kostenlos. |
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Weitere Informationen zum School Forum finden Sie hier: Melden Sie sich hier online an: |
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Call for Papers |
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Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Anwender von E-Learning-Programmen und andere Interessierte sind eingeladen, innovative Projekte und Ideen zum Thema Technologien im Unterricht für das School Forum Programm einzureichen. Die Vorschläge sollten für die Anwendung im Unterricht relevant sein. Bevorzugt werden praktische Anwendungen oder Projekte, die im Rahmen des School Forums direkt ausprobiert werden können. Die Organisatoren freuen sich auf deutsch- und englischsprachige Einreichungen. Weitere Informationen zum Call for Papers finden Sie |
Kontaktinformationen und Veranstalter |
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Für weitere Informationen steht Ihnen Annemieke Akkermans, Projektmanagerin des School Forums, jederzeit gern zur Verfügung. |
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Tel.: +49 (0)30 310 18 18-0 ICWE GmbH, Leibnizstrasse 32, 10625 Berlin, Germany |
Partner |
Aktiv Wettbewerb 2010
Wettbewerb
Eine lebendige, demokratische Gesellschaft braucht Menschen, die bereit sind für die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen. Zivilgesellschaftliches Engagement setzt hier ein Zeichen und ist für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässlich.
Seit zehn Jahren unterstützt das von der Bundesregierung gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) zivilgesellschaftliche Aktivitäten, die sich im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung engagieren. Auch in Zukunft möchten wir der großen Bandbreite von Einzelpersonen und Gruppen, die sich bunt und vielfältig für Demokratie und Toleranz einsetzen, bestmöglich zur Seite stehen.
Was sind die Ziele des Wettbewerbs?
Mit dem Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ suchen wir vorbildliche und nachahmbare zivilgesellschaftliche Aktivitäten aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich aktiv für ein gleichberechtigtes Miteinander und gegen Extremismus, Antisemitismus und Gewalt einsetzen. Erfolgreiche Projekte sollen Schule machen und andere Interessierte motivieren, selbst tätig zu werden. Dabei suchen wir nicht die „einzigartige Aktion“, sondern wollen die Vielfalt der geeigneten Maßnahmen zeigen.
Die besten Projekte werden von unserem Beirat ausgewählt und mit Geldpreisen zwischen 1000 € und 5000 € ausgezeichnet.
Welche Aktivitäten werden gesucht?
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, gesucht werden z.B.:
- Projekte, die sich gegen alle Formen des politischen Extremismus (Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischer Extremismus) sowie gegen antisemitische Vorurteile und rassistische Ideologien wenden
- Projekte zur Förderung von Integration, insbesondere unter aktiver Beteiligung von Migrant/innen
- Maßnahmen zur Gewaltprävention und Stärkung von Zivilcourage
- Aktives Engagement gegen Diskriminierung insbesondere gleichgeschlechtlicher Orientierungen
- Aktivitäten, die einen generationenübergreifenden Ansatz verfolgen, und Projekte zur Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement bei der „Generation 50 plus“
Wie sehen die Teilnahmebedingungen aus?
Die Aktivitäten sollen hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen werden und sich in der Praxis bewährt haben. Die Registrierung zur Teilnahme und den Vordruck für Ihren Wettbewerbsbeitrag finden Sie online unter:
www.buendnis-toleranz.de/aktiv-2010.
Bitte verwenden Sie für Ihre Projektbeschreibung ausschließlich dieses Formblatt, welches Sie als Ausdruck oder per E-Mail an uns schicken können.
Die eingereichten Materialien können aus Zeit- und Kostengründen nicht zurückgeschickt werden.
Ihre Teilnahme am Wettbewerb setzt das Einverständnis voraus, dass wir über die Projekte berichten dürfen und Sie Ihr Know-how ggf. auf Netzwerktreffen des Bündnisses weitergeben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Beiträge, welche im Rahmen der Säule 2 des Programms „VIELFALT TUT GUT“ des BMFSFJ oder in den Xenos-Programmen „Integration und Vielfalt“ sowie „Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor Ort“ Fördermittel erhalten.
Der Einsendeschluss für die Unterlagen ist der 20.09.2010 (Datum des Poststempels).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bündnis für Demokratie und Toleranz
Friedrichstraße 50 · 10117 Berlin · Tel.: 030/2 36 34 08-0 · Fax: 030/2 36 34 08-88 ·
E-Mail:
buendnis@bfdt.de ·
www.buendnis-toleranz.de
Bildungsbericht: MV Schlusslicht bei Schulabgängern
Berlin/Schwerin (dpa) - Nirgendwo in Deutschland ist die Quote der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss so hoch wie in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2008 waren es 17,9 Prozent, wie aus dem neuen Bildungsbericht von Bund und Ländern hervorgeht. Nicht ganz so hohe Negativ-Quoten haben Sachsen-Anhalt (12,1) und Sachsen (11,8).
Es fällt jedoch auf, dass die fünf neuen Bundesländer und Berlin diese Negativstatistik anführen, da macht auch Brandenburg keine Ausnahme.
Bundesweit sank die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss von 8,5 Prozent (2004) auf 7,4 (2008). Dies waren immerhin noch rund 65 000 Schüler. Der Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll wurde am 17.06.2010 gemeinsam von Bundesbildungsministerium und Kultusministerkonferenz (KMK) vorgestellt werden.

(Quelle:
www.lehrerdialog.de vom 17.06.2010 und Lausitzer Rundschau vom 16.06.2010)
Brandenburg muss für Lehrer zahlen
Teurer Ausgleich für Teilzeitlehrer - Zwangsweise Anordnung von Teilzeit bei Beamten war rechtswidrig - Land muss nachzahlen
Das Land muss zwangsweise teilzeitverbeamteten Lehrern einen Ausgleich für entgangene Besoldungs- und Versorgungsleistungen zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass die Teilzeitanordnung in der Ernennungsurkunde der Beamten rechtswidrig war. Das Land muss damit den Lehrern die Differenz zur Vollzeitbeschäftigung erstatten. Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) kritisierte das Urteil und betonte: «Ich halte es für ein falsches Signal, dass Beamte des Landes für nicht geleistete Arbeit Anspruch auf Besoldung und Versorgung haben.»
Das Gericht gab den Klagen von neun Lehrern statt. Auf das Land kommen aber nicht nur Zahlungen für diese Lehrer zu. Insgesamt sind mehr als 200 Leistungsklagen anhängig. Brandenburg hatte seit 1998 Lehrer zu Teilzeitbeamten ernannt. Hintergrund war der massive Schülerrückgang von 471 000 auf 294 000 zwischen 1996 und 2006. Um den Lehrerüberschuss ohne Kündigungen abzubauen, sollten angestellte Lehrer auf Vollbeschäftigung verzichten. Das Land bot dafür eine Verbeamtung an. 750 Lehrer nahmen das Angebot an, Hunderte davon klagten später auf Vollbeschäftigung.
Im Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Lehrer rechtmäßig zu Beamten ernannt worden waren. Für die zwangsweise Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung habe es jedoch keine gesetzliche Grundlage gegeben. Am Donnerstag entschied das Gericht nun, dass die Lehrer dafür rückwirkend einen Ausgleich verlangen können.
Die Klagen der Lehrer waren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch gescheitert. Beide Gerichte entschieden, dass die Kläger gar nicht wirksam zu Beamten ernannt worden waren. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Urteile auf und gab den Klagen in vollem Umfang statt.
Der wirksamen Ernennung zu Beamten habe der Zusatz «in Teilzeitbeschäftigung» nicht entgegen gestanden, erklärte das Gericht. Allerdings sei der Zusatz rechtswidrig. Die Aufhebung bewirke, dass den Beamten Vollzeitbezüge zustehen. Durch rechtswidrige Anordnung von Teilzeit könne der Dienstherr die gesetzlichen Ansprüche eines Beamten nicht verkürzen, hieß es zur Begründung. Die Kosten für den Ausgleich müsse das Land tragen, weil es die Kläger an der Vollbeschäftigung gehindert habe. Im Gegenzug könne das Land mangels Rechtsgrundlage aber keinen Ausgleich für die nicht erbrachten Arbeitsleistungen von den Lehrern verlangen.
Die Bildungsexpertin der Linksfraktion, Gerrit Große, sprach von einem «Urteil mit teuren Konsequenzen für Brandenburg». Das Land müsse für nicht geleistete Arbeit zahlen und damit für fehlerhafte Entscheidungen der damaligen Regierung bluten. Was ursprünglich als Sparmaßnahme gedacht gewesen sei, werde nun teuer. Dabei sei die Haushaltslage schon überaus angespannt.
Grünen-Fraktionschef Axel Vogel sprach von einer «bösen Spätfolge der SPD-Verbeamtungspolitik». Der heutige Finanzminister Helmuth Markov (Linke) habe nun ein neues Problem und müsse zusätzliche Millionen aus dem Haushalt pressen. Vogel plädierte dafür, Verbeamtungen künftig auf hoheitliche Kernbereiche wie Polizei, Steuerverwaltung und Justiz zu beschränken.
Nach Ansicht von CDU-Bildungspolitiker Gordon Hoffmann erhält das Land die «schmerzhafte Quittung für die Untätigkeit des seit 20 Jahren unter SPD-Führung stehenden Bildungsministeriums». Entgegen allen Warnungen von Experten sei in dem Haus nichts unternommen worden, um den rechtlich und finanziell unklaren Status der Lehrer zu klären. Die Auswirkungen des Urteils auf den angespannten Haushalt seien kaum abschätzbar.
SPD-Bildungsexperte Thomas Günther sagte: «Dieses Urteil müssen wir akzeptieren, dem Land aber tut das doppelt weh.» Das Geld sei ohnehin schon knapp, und nun müsse das Land auch noch für nicht geleistete Arbeit zahlen. Das Geld hätte er lieber im mehr Kita- und Schulpersonal investiert.
(Quelle:
http://www.ad-hoc-news.de/teurer-ausgleich-fuer-teilzeitlehrer-zwangsweise-anordnung--/de/news/21407719 vom 17.06.2010 18:04 Uhr)
Rauchen an Schulen bleibt verboten
Berlin (dpa) - Das Rauchen bleibt an Berliner Schulen ohne Ausnahme verboten. Das Verwaltungsgericht lehnte am Mittwoch die Klage eines Lehrers ab, der an seiner Grundschule ein Raucherzimmer durchsetzen wollte. Wer sich als Lehrer im Dienst eine Zigarette anstecken will, müsse dafür das Schulgelände verlassen, entschied das Gericht. „Es ist ein Unterschied, ob jemand zum Rauchen vor die Schule gezwungen wird oder ob es mit einem eigenen Zimmer für Lehrer gewissermaßen privilegiert wird“, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.
Ein Raucherzimmer sei für Schüler möglicherweise ein schlechteres Vorbild als vereinzelt vor den Schultoren rauchende Lehrer. Das ausnahmslose Verbot an Schulen sei pädagogisch zielgerichtet, rauchende Lehrer würden dadurch nur wenig eingeschränkt.
Wegen „grundsätzlicher Bedeutung“ des Falles ließ die Kammer dennoch eine Berufung zu – der Streit könnte bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, wie bereits andere Klagen gegen den Nichtraucherschutz.
Damit bekam die Senats-Bildungsverwaltung Recht. Diese hatte argumentiert, vom Schulgesetz werde nicht abgewichen (Urteil der 26. Kammer vom 16. Juni 2010 - VG 26 A 205.08).
(Quelle: www.lehrerdialog.de vom 17.06.2010 und Tagesspiegel vom 17.06.2010 Seite 9)
Deutscher Lehrertag 2010 - Plakat
Brandenburgische Landesbeamte erhalten kein Weihnachtsgeld
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Wie am 02. Juni 2010 die Tageszeitungen berichteten, beabsichtigt die rot-rote Landesregierung in Potsdam für 2010 kein neues Sonderzahlungsgesetz aufzustellen. Das erklärten der SPD-Fraktionschef Dietmar Woidke und die Linke-Fraktionschefin Kerstin Kaiser vor der Presse. Auch für 2011 sehe er (Woidke) keine Chancen.
Als Begründung wurde die angespannte finanzielle Lage angegeben. Lange habe Rot-Rot um das „Weihnachtsgeld“ gestritten: Die Linke war dafür, die SPD dagegen. Die vor wenigen Wochen noch gemachte Aussage von Kerstin Kaiser, wenn notwendig werde die Linke eine eigene Gesetzesvorlage in den Landtag einbringen, war also nicht die Luft wert, die dabei verbraucht wurde.
10 Millionen Euro waren im Haushalt 2010 für die Sonderzahlung bereits eingestellt. Weitere 200 Millionen Euro wurden nach Bemerkungen des ehemaligen Finanzministers Speer im Jahr 2009 zurückgestellt, um im Fall eines (für die Landesregierung) negativen Urteils vor dem Bundesverwaltungsgericht im Streit um den Teilzeitbeamtenstatus die fälligen Sozialversicherungsbeiträge für die fast 8000 Teilzeitbeamten unter den Brandenburger Lehrerinnen und Lehrern zahlen zu können. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Teilzeitbeamtenstatus als Beamtenstatus bestätigt. Aber die 210 Millionen Euro sind nicht mehr da.
Nach meiner Meinung hat damit die rot-rote Landesregierung die letzte Glaubwürdigkeit verloren.
Schülerwettbewerb 2010 zum Thema „Ökonomie mit Energie“
Auch 2010 lädt das Handelsblatt gemeinsam mit dem Institut für Ökonomische Bildung an der Universität Oldenburg Schüler zu einem bundesweiten Wettbewerb ein. Unter dem Motto „Ökonomie mit Energie“ können Jugendliche ab der siebten Klasse aller Schulformen Zeitungsartikel, Videos, Audiobeiträge, Internetseiten oder Infobroschüren einreichen. Als Preise winken Reisen nach Amsterdam, Brüssel und Köln, Büchergutscheine und Medienpakete im Gesamtwert von 30.000 Euro. Der Wettbewerb wird vom Energieversorger EWE AG gefördert und ist Teil der Initiative "Handelsblatt macht Schule". Das Ziel der Initiative ist, die ökonomische Bildung an Schulen und die Medienkompetenz der Jugendlichen zu fördern. Lehrer können sich mit ihren Schülern für den Wettbewerb ab sofort bis zum 20. September im Internet anmelden:
www.handelsblattmachtschule.de/wettbewerb
Newsletter des Bundesverbandes
Alphabetisierung und Grundbildung e.V.
Der folgende Newsletter enthält einige interessante Mitteilungen des Bundesverbandes Alphabetisierung und Grundbildung e.V.
Vor allem die beschriebenen Unterrichtsmaterialien, die kostenlos heruntergeladen werden können, sind zu empfehlen. Diese sollten vor allem Lehrer interessieren, die mit Schülern mit entsprechendem Förderbedarf arbeiten. Ich denke da vor allem an Förderschullehrer, an Lehrer in Integrationsklassen, an Lehrer in Berufsvorbereitungsklassen oder an Lehrer im zweiten Bildungsweg.
Inhalt:
- Leicht lesbares Themenheft und Lehrerhandreichung zu „Mode, Beauty & Lifestyle“
- Reportage funktionaler Analphabetismus bei Jugendlichen
- Spots und Bildmotive für die eigene Bildungswerbung nutzen
- Bewerbungsfrist für den Master of Arts „Alphabetisierung und Grundbildung“ läuft
- PROFESS-Fachtagung am 25. und 26. Juni in Münster
- Ausschreibung zur Fachtagung Alphabetisierung Weinheim
Streichung der Sonderzahlung schon beschlossen?
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Dass die Sonderzahlung 2010 aufgrund angeblichen Geldmangels in der Landeskasse zu Streit in der rot-roten Landesregierung geführt hat, darüber hatten wir bereits berichtet. Doch jetzt scheint der kleine Koalitionspartner Die Linke doch nur im Landtag zum Stimmenspender für Mehrheiten mutiert zu sein. Nach Berichten der Tagespresse werde es für 2010 kein Sonderzahlungsgesetz geben. Damit ist die Gehaltserhöhung vom März 2010 im gleichen Jahr den Beamten gestrichen worden. Ganz abgesehen davon, dass die Beamten aus Vorjahren gegenüber den Tarifbeschäftigten noch einen Gehaltsrückstand von 1,4 % haben und auch die bisher gezahlte Beamten-Sonderzahlung gegenüber der im Tarifvertrag vereinbarten Sonderzahlung nicht einmal die Hälfte des Betrages darstellt.
Als billige Ausrede für die Streichung der Sonderzahlung nennt die Landesregierung die Angleichung der Ostgehälter an die Westgehälter, welche die Landeskasse mit zusätzlich 140 Millionen Euro belaste. Diese Angleichung erfolgte jedoch nicht aufgrund der „menschlichen Güte“ unseres Landesvaters oder seines Finanzministers, sondern aufgrund von geltenden Gesetzen. Durch das Auslaufen der 2. Besoldungsübergangsverordnung waren die neuen Bundesländer dazu verpflichtet, diese unsägliche Ostabsenkung in den Gehältern bis zum 01.01.2010 abzuschaffen. Für die unteren Gehaltsgruppen bis A9 gab es diesen Angleich dann zum 01.01.2008, für die oberen Gehaltsgruppen ab A9 g.D. dann ab 01.01.2010 .
Das Verhalten unsere Landesregierung ist vergleichbar mit jenem: Eine Mutter versagt ihrem heranwachsenden Sohn das Kompott, weil er jetzt statt der Kinder- eine volle Erwachsenen-Portion beansprucht.
Am 12. Juni beteiligt sich daher der BPV an einer Protestaktion der GdP. Zum Landesparteitag der SPD in Velten sind alle aufgerufen, den ankommenden Delegierten einen zornigen Empfang zu bereiten. Um 8.00 Uhr treffen sich die Demonstranten an der dortigen Ofen-Stadt-Halle. Der Landesvorstand des BPV hat extra seine turnusmäßige Sitzung nach Velten verlegt, um mit Nachdruck auf den Erhalt der Sonderzahlung hinzuwirken.
Abschaffung der Sonderzahlung 2010 -
Protestaktion des BPV
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Brandenburgischer Pädagogen-Verband |
30.04.2010 |
Landesregierung möchte die Sonderzahlung abschaffen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vor etwa einem Monat habe ich Sie darüber informiert, dass der Finanzminister beabsichtigt, ein Sonderzahlungsgesetz zu erlassen, das fast alle beamteten Lehrer von dieser ausschließt. Ich hatte Sie dazu aufgerufen, den Landtagsabgeordneten in einem Brief Ihren Unmut darüber zu bekunden. Viele haben den zur Verfügung gestellten Musterbrief genutzt und sich an der Aktion beteiligt. Danke!
Am 30.03.2010 ist dieser Gesetzentwurf vom Brandenburger Regierungskabinett „auf Eis gelegt“ worden. Aber nicht etwa unser Protest hat dazu geführt. Weit gefehlt!
Unter Wortführerschaft von Innenminister Speer hat das Kabinett mit der Mehrheit der SPD-Minister beschlossen, überhaupt keine Sonderzahlung für die Landesbeamten zu zahlen.
Ich rufe Sie daher nun zu einem Proteststurm auf!
„Bombardieren“ Sie die Abgeordneten und vor allem die SPD-Minister mit Ihren Protestbriefen (Muster anbei). Sagen Sie laut, was Sie von solch einer Politik der Gehaltskürzung halten:
Milliarden für die Banken, marode Unternehmen und überschuldete Volkswirtschaften, aber kein Cent für die eigenen Bediensteten ?!?
Die Adressen der Landtagsabgeordneten finden Sie ebenfalls im Anhang.
Es grüßt Ihr
Hartmut Stäker
(Vizepräsident des BPV)
(Übrigens: Innenminister Speer ist nicht nur der einzige Minister im Kabinett, der seinen Wahlkreis als Landtagsabgeordneter nicht gewonnen hat. Er besitzt auch kein Wahlkreisbüro und hat daher keine Adresse für die Bürger Brandenburgs. Schauen Sie in die Liste!)
„Gemeinsam für mehr Schulmahlzeiten“ |
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Welternährungsprogramm der Vereinten |
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Hamburg, im März 2010. Am 1. Januar 2010 fiel der Startschuss für die bundesweite Spendenaktion initiiert vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) und der Familienmarke Rama. Prominente Botschafterin ist Dana Schweiger, vierfache Mutter und erfolgreiche Unternehmerin: „Mit dieser Initiative richten wir uns an Schulklassen in Deutschland. Wir rufen sie auf, in Projektwochen oder Unterrichtseinheiten kreative Spendenaktionen für das Schulspeisungsprogramm des WFP in Kenia zu starten. Die gesammelten Spenden werden wir dann gemeinsam mit der Spendensumme von Rama am Welternährungstag 2010 an das WFP übergeben.“ Unter allen teilnehmenden Schulen vergibt Rama zusätzlich 20 x 5.000 €, die für die Verbesserung der eigenen gesunden Pausenbrotverpflegung eingesetzt werden können.
Wer kann bei der Aktion „Gemeinsam für mehr Schulmahlzeiten“ mitmachen?
Schulklassen in ganz Deutschland gemeinsam mit ihren Lehrern und Eltern
Wer steht hinter der Aktion?
- Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP = World Food Programme)
- Die Familienmarke Rama
- Die Botschafterin Dana Schweiger
Was müssen deutsche Schulklassen tun, um an der Aktion teilzunehmen?
- Zunächst müssen sie sich in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 2010 auf www.gemeinsam-fuer-mehr-schulmahlzeiten.de registrieren,
- anschließend eine kreative Spendenaktion durchführen,
- schließlich diese Spendenaktion in Schrift, Ton und Bild dokumentieren und über den „Teilnahme“-Button auf www.gemeinsam-fuer-mehr-schulmahlzeiten.de einsenden. Gleichzeitig nennen die Schulklassen an dieser Stelle ihre Projektidee zur Verbesserung der Pausenbrotverpflegung an der eigenen Schule.
Welchen Vorteil haben deutsche Schulen davon?
Weil gesunde Pausenverpflegung auch an deutschen Schulen ein Brennpunktthema ist, vergibt Rama unter allen teilnehmenden Schulklassen 20 x 5.000 €, zur Verbesserung der gesunden Pausenbrotverpflegung an der eigenen Schule.
Was ist das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP)?
Das WFP hilft in rund 80 der ärmsten Länder der Welt. Allein im Jahr 2008 hat das WFP mit seiner Nahrungsmittelhilfe 102 Millionen Menschen unterstützt. Die Teams sind von der südlichen Sahara über den Mittleren Osten bis hin nach Lateinamerika und Asien im Einsatz.
3,9 Millionen Tonnen Nahrungsmittel hat das WFP im Jahr 2008 zu hungernden Menschen auf der ganzen Welt gebracht: 30 Schiffe, 70 Flugzeuge, 5000 Lastwagen und im Notfall auch Kamele, Esel oder Elefanten sind Tag für Tag im Einsatz, um hungernden Menschen überall auf der Welt schnelle und elementare Überlebenshilfe zu leisten.
Wer ist Rama?
Rama ist eine der bekanntesten Familienmarken Deutschlands. Seit über 80 Jahren begleitet Rama Familien in zeitgemäßer Art und Weise und bietet ihnen Produkte für eine ausgewogene Ernährung.
Auch über die Ernährung hinaus liegt Rama das Wohlergehen von Familien am Herzen. Deshalb macht sich die Marke bereits seit 2006 mit verschiedenen Initiativen für Kinder in Deutschland stark (z. B. Mehr Kinder besser betreut) und unterstützt zudem seit 2007 das Schulspeisungsprogramm des WFP in Kenia.
Überprüfung der besonderen Arbeitszeit abgeschlossen!
Die dbb tarifunion hat am 12. April 2010 die Verhandlungen mit dem Land Brandenburg zur jährlichen Überprüfung der besonderen Arbeitszeit bei den tarifbeschäftigten Lehrkräften erfolgreich abgeschlossen. Danach bleibt es auch nach dem 1. August 2010 weiterhin bei einer Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit der angestellten Lehrkräfte auf 75 Prozent und bei einer Aufstockung des Volumens zur Verwendung von dringendem regionalen oder Fachbedarf sowie zur Vermeidung von Unterrichtsausfall auf nunmehr 150 Vollzeit-Einheiten (VZE).
Außerdem wurde festgelegt, dass Lehrkräfte die über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Kalendermonaten mehr als die besondere regelmäßige Arbeitszeit arbeiten, ganz oder teilweise von den Regelungen des Tarifvertrags ausgenommen werden können. Die Erklärungsfrist wurde bis zum 30. April 2010 vereinbart.

v.l.n.r.:
Günther Fuchs (GEW),
Rudolf Keseberg (Ministerium des Innern des Landes Brandenburg),
Helmut Liebermann (dbb tarifunion)
dbb tarifunion und GEW überprüfen gemeinsam mit der brandenburgischen Landesregierung, ob die seit dem 1. August 2008 geltende besondere Arbeitszeit von 75 Prozent für den Bereich der Lehrkräfte angehoben werden kann. Der Sozialtarifvertrag gilt nur noch bis zum 31. Juli 2011. Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen besteht darüber hinaus bis zum 31. Juli 2013. Das Land Brandenburg plant für das kommende Schuljahr 450 Neueinstellungen im Lehrerbereich vorzunehmen. Zum jetzt gefundenen Abschluss äußerte sich Helmut Liebermann, Verhandlungsführer der dbb tarifunion zufrieden: „Wir konnten uns mit wesentlichen Forderungen durchsetzen. Durch diesen Abschluss erhalten die Kolleginnen und Kollegen noch bis zum Auslaufen des Tarifvertrages Ende Juli 2011 an den Schulen in Brandenburg Rechtssicherheit, was ihre Bezahlung angeht. Gleichzeitig wird eine bestmögliche Unterrichtsversorgung gewährleistet.“
(Quelle: dbb-Mitglieder-Info vom12.04.2010)
Info des Hauptpersonalrates beim MBJS vom April 2010
Freiwilligkeit heißt freier Wille
Der Hauptpersonalrat musste sich mit einem Fall befassen, bei dem der örtliche Personalrat Mehrarbeit über 4 Wochen abgelehnt hatte, weil es sich aus Sicht des Personalrates im konkreten Fall überhaupt nicht um Mehrarbeit handelt und man die Beschäftigte auch vor Überlastung schützen müsse.
ABER die Kollegin, die betroffen war, hat sich freiwillig bereit erklärt, diese „Mehrarbeit“ zu leisten.
Der Hauptpersonalrat wird bei ähnlichen Fällen keine Prüfung darüber anstellen, ob die Anordnung von Mehrarbeit tatsächlich berechtigt war, denn wenn ein Beschäftigter sich freiwillig dazu bereit erklärt, geht der HPR davon aus, dass dies eine bewusste, gut überlegte Entscheidung ist.
Würde man derartige Fälle ablehnen, müssten Klassen/Kurse zusammengelegt werden, ggf. andere Beschäftigte Mehrarbeit leisten. Ganz anders die Situation, wenn Beschäftigte sich nicht freiwillig bereit erklären. Dann werden die Personalvertretungen alle notwendigen Prüfungsschritte durchführen.
Der Hauptpersonalrat bittet Sie deshalb, sich immer gut zu überlegen, ob Sie sich mit einer dienstlichen Maßnahme einverstanden erklären. Man sollte dabei die gleiche Sorgfalt ausüben wie bei der Unterschrift unter einem Vertrag.
Kommentar von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV:
Der oben erwähnte Fall betrifft Mehrarbeit einer Kollegin zusätzlich zu dem Pflichtstundensoll von 26 Unterrichtsstunden pro Woche im Umfang von 6 Unterrichtsstunden pro Woche. Das heißt, diese Kollegin hatte sich freiwillig dazu entschlossen wöchentlich 32 Unterrichtsstunden zu erteilen. Der Zeitraum der angeordneten Mehrarbeit soll sich über fast sieben Monate erstrecken.
Auch wenn die Kollegin ihre Zustimmung dazu erteilt hat, sollte zumindest der Personalrat alles unternehmen, um die zu erwartende Überbelastung zu verhindern, wenn schon der Dienstherr hier seine Fürsorgepflicht vernachlässigt. Eine solche immense Mehrarbeit über so lange Zeit anzuordnen widerspricht auch der Intension von Mehrarbeit als letztes Mittel, Personalengpässe zu überbrücken. Ein kurzer Zeitraum mit Suche nach einer anderen Lösung wäre hier wohl eher angebracht.
Ich kann also daher nur alle Kollegien, und vor allem die Lehrerräte, aufrufen, wachsam gegenüber solcher Selbstaufopferung zu sein. Was nutzt uns die Vertretung einer langzeitkranken Lehrkraft, wenn sich am Ende die Vertretung ebenfalls kaputtgearbeitet hat.
Buchempfehlung "Ich mach Euch fertig!"
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Buchempfehlung: Jörg Schmitt-Kilian
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Ein „Muss“ für alle Lehreinnen und Lehrer und für alle,
die mit Jugendlichen arbeiten
Das Buch beschreibt die aktuelle Lage von Gewalt unter Kindern und Jugendlichen sowie steigender Gewaltbereitschaft junger Menschen gegenüber Erwachsenen.
Es vermittelt Handlungsstrategien, wie man mit jungen Menschen in einen glaubwürdigen vertrauensvollen Dialog eintreten kann. Die in der Praxis erprobten methodischen Schritte des Autors wollen engagierte LehreInnen, besorgte Eltern sowie alle Bezugspersonen junger Menschen befähigen, Ansätze von Gewalt zu erkennen und die Bereitschaft zur Ausübung zur Ausübung von Gewalt zu verhindern bzw. zu reduzieren.
Aktuelle Fakten, strategisches Basiswissen aus neuen Studien und Erfahrungen in Projekten mit jungen Menschen liefern wichtige Hintergrundinformationen für die Umsetzung präventiver Angebote, für das rechtzeitige Erkennen zielgerichteter Gewalthandlungen und für zeitnahes Handeln in konkreten Krisensituationen.
(Quelle: Karin Rohde, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Gütersloher Verlagshauses)
17. Bundeskongress Legasthenie und Dyskalkulie
vom 18.-20. März 2011 im Congress Center Erfurt
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Bitte merken Sie sich den Termin vor! Näheres zur Planung und zum Ablauf finden Sie unter |
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Gemeinsam geht’s besser! - Wege zur Inklusiven Schule
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Veranstaltungsart |
Fachgespräch |
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Datum, Uhrzeit |
28.06.2010, 10:00 - 16:00 |
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Ort |
Deutscher Bundestag, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101 |
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Anschrift |
Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1 |
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VeranstalterInnen |
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion |
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Kontakt |
AK 5 Koordinationsbüro |
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Um was es geht
Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um das "Ob", sondern nur noch um das "Wie" der gemeinsamen Schule von SchülerInnen mit und ohne Behinderungen. Leider sehen das die Bundesregierung und viele Bundesländer anders. Während die Bundesregierung die Verantwortung zur Umsetzung der Konvention im Bildungsbereich von sich weist, bewegen sich die allermeisten Bundesländern nur sehr zaghaft.
Die konkrete Umsetzung der inklusiven Bildung obliegt den Ländern. Die Bundesregierung ist jedoch als Vertragsstaat gegenüber den Vereinten Nationen in der Pflicht. Sie muss daher den Prozess koordinieren und unterstützen. Die notwendige Umsetzung zu befördern, diesem Anspruch wollen wir mit unserem geplanten Fachgespräch nachkommen.
Zusammen mit PraktikerInnen sowie Betroffenen möchten wir über die konkrete Ausgestaltung einer inklusiven Schule sprechen und mit politischen Akteuren über die politischen und gesetzlichen Anforderungen in den Dialog treten.
Folgende Themen werden im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen:
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für das Schulsystem in Deutschland?
- Wie können SchülerInnen mit und ohne Förderbedarf von einem inklusiven Unterricht profitieren?
- Welche pädagogische Unterstützung ist dafür notwendig?
- Wie können SchülerInnen aus Förderschulen in den Regelschulbetrieb integriert werden?
- Welche politischen und gesetzlichen Schritte sind nötig?
Programm
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10.00 |
Anmeldung und Kaffee Wegen der Sicherheitsvorkehrungen bitten wir um rechtzeitiges Erscheinen |
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10.45 |
Begrüßung Renate Künast MdB Priska Hinz MdB Markus Kurth MdB |
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11.00 |
Einführungsvortrag Prof. em. Dr. Hans Wocken |
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11.30 |
Nachfragen und Diskussion |
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12.00 |
Inklusive Schule I: Praktische Umsetzung Dr. Camilla Dawletschin-Linder Mechthild Ziegler Wolfgang Steinert Moderation: Priska Hinz MdB |
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13.30 |
Mittagspause |
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14.30 |
Inklusive Schule II: Politische und gesetzliche Anforderungen Ulrich Vieluf Dr. Sigrid Arnade Gerda Stuchlik Moderation:Markus Kurth MdB |
Info / Anmeldung:
Um in das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zu gelangen, benötigen Sie Ihren Personalausweis. Eine namentliche Anmeldung mit Angabe des Geburtsdatums ist erforderlich.
Anmeldungen bitte bis 21. Juni unter:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dok/337/337584.gemeinsam_gehts_besser_wege_zur_inklusiv.html
Landesregierung beabsichtigt gravierende Kürzung der Sonderzahlung
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Im Land Brandenburg haben Beamte, Richter und Versorgungsempfänger sowie deren Hinterbliebene seit 1990 zusätzlich zu ihren monatlichen Bezügen in jedem Jahr eine Sonderzahlung (Sogenanntes Weihnachtsgeld) erhalten. Auch in den vergangenen drei Jahren erfolgten diese jährlichen Sonderzahlungen auf der Grundlage des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes für die Jahre 2007 bis 2009 vom 26. März 2007. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. März 2010 außer Kraft.
Die Landesregierung hat daher den Finanzminister beauftragt, eine Nachfolgeregelung zum Sonderzahlungsgesetz zu prüfen. Der Referentenentwurf zu diesem neuen Gesetz liegt nun vor. Er sieht eine auf das Jahr 2010 befristete Nachfolgeregelung wie folgt vor:
- Beamte in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro.
- Beamte in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro.
- Beamte in den Besoldungsgruppen A 12 und höher erhalten keine Sonderzahlung.
- Versorgungsempfänder erhalten 50 % und Anwärter 30 % der Sonderzahlungen für aktive Beamte.
- Beamte, Richter und Versorgungsempfänger erhalten für jedes Kind, für das in Bezug auf den Monat Dezember ein Familienzuschlag gewährt wird, einen Sonderzahlungsbetrag in Höhe von 200 Euro.
Diese Regelungen stellen in Bezug auf das Sonderzahlungsgesetz für die Jahre 2007 bis 2009 eine gravierende Verschlechterung dar. Die damalige Sonderzahlung in Höhe von mindestens 500 Euro und höchstens 1040 Euro wird für kaum einen Beamten erreicht. Es ist davon auszugehen, dass fast alle Lehrer, sämtliche Schulleitungen und alle Schulräte keine oder nur eine minimale Sonderzahlung erhalten werden.
Dies stellt eine Besoldungskürzung dar. Der Landeshaushalt soll abermals auf Kosten der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger saniert werden.
Wir fordern Sie daher dazu auf, gegen die Kürzungspläne der rot-roten Landesregierung zu protestieren.
Bekunden Sie Ihren Unmut, in dem Sie dem Finanzminister oder Ihren regional zuständigen Landtagsabgeordneten einen Protestbrief senden. Entsprechende Musterbriefe sind als Anlage beigefügt. Fordern Sie auch weitere Kolleginnen und Kollegen auf, sich an diesem Protest zu beteiligen. Der Protest muss sich zu einem Proteststurm entwickeln.
Helfen Sie mit bei der Durchsetzung ihrer eigenen Interessen und Rechte.
Brief an Finanzminister
Brief an Landtagsabgeordneten

Eingruppierung Lehrkräfte
Kein Fahrplan ohne Ziel!
Am 15. und 16. März 2010 fand in Berlin die mittlerweile bereits vierte Verhandlungsrunde zur Schaffung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte (L-EGO) statt. Zwei weitere Runden sind bereits terminiert. So weit, so gut. Alles sieht fahrplanmäßig aus. Themen und Termine sind bestimmt. „Was fehlt“, so Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, „ist das Ziel. Ein Fahrplan ohne Zielangabe ist jedoch schlechterdings nicht vorstellbar, weder im Zugverkehr noch bei Tarifverhandlungen.“
Positionsklärung
Weil es also bei den Arbeitgebern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), bislang noch am grundsätzlichen Bekenntnis fehlt, überhaupt eine einheitliche tarifliche Regelung schaffen zu wollen, haben die Gewerkschaften die Gangart verschärft. Daher haben die Gewerkschaften die Arbeitgeber aufgefordert, sich bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 28. April 2010 zu nachfolgenden Gewerkschaftspositionen zu erklären:
- Stichwort Geltungsbereich: Es wird eine umfassende tarifliche Regelung angestrebt.
- Stichwort Eingruppierungskriterien: Die Kriterien für die Eingruppierung umfassen die auszuübende Tätigkeit und die für diese Tätigkeit erforderliche Ausbildung.
- Stichwort Eckeingruppierung: Die Eckeingruppierung E 13 für Tätigkeiten, für die ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss gefordert ist, gilt auch für Lehrkräfte.
- Stichwort Ost-West-Differenzierungen: Es gilt eine einheitliche Eingruppierung in Ost und West.
Die gute Sacharbeit in den einzelnen Verhandlungsrunden erhält nur dann Sinn und Ziel, wenn beide Tarifpartner ihre Zielsetzung auch offenlegen. Die Gewerkschaften haben dies längst getan, ihre Positionen sind bekannt. Von Seiten der TdL fehlt bis heute jegliche Positionierung. Nicht einmal die Schaffung des Minimalkonsenses, die bisherigen Arbeitgeberrichtlinien durch ein Tarifwerk zu ersetzen, war nach vier Verhandlungsrunden mit der TdL möglich.
Aktionen
Aktuell werden bundesweit Aktionen durchgeführt, in denen die Kolleginnen und Kollegen ihrem Unmut über das fehlende Bekenntnis der TdL zu einer einheitlichen tariflichen Eingruppierungsregelung für Lehrkräfte Luft machen. Eine davon fand am 19. März 2010 am Rande der didacta in Köln statt. Gemeinsam nutzten dbb tarifunion und GEW die Gelegenheit, viele Kolleginnen und Kollegen sowie die übrige Fachwelt über die Tarifproblematik zu informieren. Die Zustimmung zu den Positionen der Gewerkschaften war hoch.
Insbesondere in Sachsen werden die Gewerkschaften Ende März zusammen mit den Beschäftigten dafür sorgen, dass das Thema Eingruppierung auf der Tagesordnung bleibt. Die dbb tarifunion hat hier für den 29. März 2010 zu einer Kundgebung vor dem Dresdner Finanzministerium aufgerufen. Neben dem Thema L-EGO ist in Sachsen das Thema Arbeitsplatzabbau aktuell. Die Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen reisen also mit doppelter Motivation nach Dresden.

19. März 2010: Gewerkschaftsaktion am Rande der didacta in Köln
(Quelle: dbb-aktuell - Entgeltordnung Lehrkräfte 2010 / Nr. 1 vom März 2010)
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Brandenburgischer Pädagogen-Verband |
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Vizepräsident Hartmut Stäker Zagelsdorf Nr. 2 15936 Dahme Tel.: (035451) 90713 Fax: (035451) 90713 E-Mail: hstaeker@gmx.de |
24. Februar 2010
Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung für Lehrkräfte
Die Bezahlung ins Lot bringen!
Die Verhandlungen über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte haben im September begonnen. Für die dbb tarifunion, und damit auch für den BPV geht es jetzt darum, strukturelle Nachteile für alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte endlich zu beseitigen. Es geht auch darum, eine zukunftsfähige und gerechte Bezahlungsstruktur im Lehrkräftebereich, also auch bei den Beamten, zu vereinbaren.
Kurz gesagt: Es geht darum, die Bezahlung im Lehrkräftebereich ins Lot zu bringen!
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Die Bezahlung der Lehrer ist im Vergleich zu anderen akademischen Berufen so schlecht, dass langsam der Nachwuchs ausbleibt. Zurzeit verdient ein Berufsanfänger an einer Grundschule im Tarifgebiet Ost (E 11) knapp 2.400 Euro brutto und am Gymnasium (E 13) etwa 2.800 Euro brutto.
Ein Ingenieur mit Masterabschluss wird z.Zt. in die EG13 eingestuft, ein Grundschullehrer, ebenfalls Masterabschluss und dazu 2. Staatsexamen wird aber nur in EG 11 eingestuft. Hinzu kommt noch, dass in den Bundesländern unterschiedlich eingestuft und damit unterschiedlich bezahlt wird. Man orientiert sich dabei an der Einstufung von verbeamteten Lehrern, die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist. |
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Der BPV fordert daher nicht nur Verbesserungen in der Bezahlung für Lehrkräfte in allen Schularten! Die Ausbildung ist anspruchsvoller und die Tätigkeit schwieriger geworden. Die Erwartungen der Gesellschaft sind gestiegen. Das alles muss sich endlich auch in einer angemessenen Entgeltordnung niederschlagen.
- Nach Ansicht des BPV rechtfertigen die universitäre Lehrerausbildung (Master/1.Staatsexamen), das anschließende Referendariat und die hohe Verantwortung im Lehrerberuf grundsätzlich eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 14!
Zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit müssen Unterschiede bei der Bezahlung zwischen Ost und West endlich beendet werden.
- Die dbb tarifunion fordert daher, Nachteile, die ausschließlich infolge der Ausbildung nach dem Recht der DDR entstehen können, endgültig auszuschließen!
Mit dem 8. Dezember 2009 haben erste Verhandlungen begonnen. In den Gesprächen mit der TdL zeigte sich, dass die Schaffung eines Eingruppierungsrechts für Lehrkräfte sehr komplex ist und viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
So wurden in der ersten Verhandlungsrunde in diesem Jahr am 26. und 27. Januar die Auswirkung des EU-Rechts auf ein zukunftsorientiertes Eingruppierungsrecht der Lehrkräfte abgeklopft und festgelegt. Die zweite Verhandlungsrunde am 17. und 18. Februar hatte den Einfluss des Bologna-Prozesses auf ein Eingruppierungsrecht zum Mittelpunkt. Am 15./16. März werden die Gespräche fortgesetzt. Weitere Termine sind für den 28. April sowie den 27. und 28. Mai vereinbart.
Um den Verhandlungen entsprechenden Druck zu verleihen rufen wir alle Lehrkräfte abermals auf, egal ob verbeamtet oder angestellt, sich an einer Unterschriftenaktion zu beteiligen.
Download der Unterschriftenliste
Kostenloses Unterrichtsmaterial für Schulen:
Leicht lesbares Themenheft
"Rechte Szene"
Das neue leicht lesbare Themenheft "Rechte Szene"
steht im Internet kostenlos zur Verfügung.
Sie finden es hier:
http://www.chancen-erarbeiten.de/download/themenhefte/rechte-szene.html
Das Themenheft wurde entworfen durch das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Forschungs- und Entwicklungsprojekt "Chancen erarbeiten - a³".
a³ steht für: Alphabetisierung, Arbeitswelt, Ausbildung.
Weitere Informationen über die Arbeit des Projektes finden Sie unter
www.chancen-erarbeiten.de.
Die leicht lesbaren Themenhefte sind vor allem für Schulen, besonders für Förder-, Haupt- und Realschulen konzipiert. Erfahrungsgemäß sind sehr viele Lehrer dankbar, wenn sie leicht verständliche, aktuelle, erwachsenengerechte und kostenlose Materialien nutzen können und verwenden diese gerne im Unterricht, weil es wenig arbeitsweltorientierte und lebensweltbezogene Materialien in diesem Bereich gibt. Hinzu kommt, dass viele Schüler große Schwierigkeiten mit der Schriftsprache haben.
Die PISA-Studie hat gezeigt, dass etwa 23% der Schüler das Lesen und Schreiben nicht auf dem Niveau eines Drittklässlers beherrschen. Für diese Zielgruppe der Bildungsbenachteiligten und Lese- und Schreib-Ungeübten entwickeln wurden diese Materialien entwickelt. Den Schülern wird damit das Lernen und den Pädagogen die Arbeit erleichtert.
Buchtipp:
Olga Masur „Ich wollt` ich wär` die Letzte“
Kindesvergewaltigung und die Zeit danach.
Ein authentischer Bericht
Betroffene nennen es: "Mut-Mach-Buch", ExpertInnen Standardwerk. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention & Prophylaxe e.V. - Sexuellen Missbrauch verhindern! beschreibt es als "Buch, das erfolgreich den Bogen zwischen berührender Lebensgeschichte und informativer Fachliteratur spannt."
Da es für die Verfasserin ein großes Anliegen ist, dass Mädchen zu starken Persönlichkeiten werden und Jungen nicht in die Männer-Macho-Falle tappen, informierte sie uns über das o.g. Buch. Es heißt „Ich wollt` ich wär` die Letzte. Kindesvergewaltigung und die Zeit danach. Ein authentischer Bericht“.
Das, was „Wir Kinder vom Bahnhofs Zoo“ für die Aufklärung im Drogenbereich war, bietet es für das Thema sexuelle Gewalt und darüber hinaus.
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ISBN 3-00-002574-X 399 Seiten 24,50 € 2. Auflage Verlag: Olga Masur/Hamburg |
Vertrieb: SoVa Friesstr. 20-24 60388 Frankfurt/Main Tel: 069/410211 Fax: 069/410280 E-Mail: |
Weitere Informationen unter
http://buch.olga-masur.de/main.html
MBJS verzichtet auf Zwangsversetzungen
Am 21.01.2010 leitet der Vorsitzende des Hauptpersonalrates Frank Kramer folgende erfreuliche E-Mail an uns weiter:
>>> Reiner Walleser 21.01.2010 12:18 >>>
Sehr geehrter Herr Kramer,
Minister Rupprecht wollte in der Fragestunde der heutigen Landtagssitzung im Zusammenhang mit dem Stellenüberhang im Schulamtsbereich Cottbus zum o.g. Sachverhalt Stellung nehmen. Die Frage wurde wegen Zeitablauf aber nicht mehr aufgerufen. Deswegen teile ich Ihnen seine diesbezügliche Auffassung unabhängig von der Beantwortung der Frage im Landtag mit:
"In den Schuljahren 2005/06 und 2008/09 hat es aus dem Schulamtsbereich Cottbus Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten in andere Schulämter gegeben, um den Personalüberhang abzubauen. Solche Versetzungen sind zuletzt mehr und mehr durch das Verwaltungsgericht Cottbus als nicht zulässig erachtet worden. Aus diesem Grund bzw. auch angesichts der benötigten Vorlaufzeit, werden sie zum Schuljahr 2010/2011 nicht fortgesetzt."
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Walleser
Tel.: 0331/866-3503
Fax 0331/866-3507
reiner.walleser@mbjs.brandenburg.de
Beihilfefähigkeit der Leistungen für Heilpraktiker
Die Beihilfevorschriften erkennen eine Behandlung durch einen Heilpraktiker grundsätzlich als beihilfefähig an, jedoch sind die Aufwendungen auf die Höhe des Mindestsatzes des im April 1985 geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker, höchstens auf den Schwellenwert des Gebührenrahmens der Gebührenordnung für Ärzte bei vergleichbaren Belastungen begrenzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. November 2009 (Az. BVerwG 2 C 61.08) festgestellt, dass dieses Verfahren rechtswidrig sei.
Bislang liegen die Urteilsgründe nicht vor; lediglich eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes. So ist z. B. nicht klar, ob das Urteil rückwirkend Gültigkeit hat oder ob das Urteil zwingende Auswirkungen auf die neu formulierte Vorschrift der Bundesbeihilfeverordnung hat oder sich lediglich auf die Beihilfevorschriften (alt) bezieht.
Dies hat zur Folge, dass für Beihilfeberechtigte, die Heilpraktikerleistungen in Anspruch genommen haben, ggf. rechtswahrende Schritte eingeleitet werden müssen. Deshalb empfiehlt der dbb - bis zum Vorliegen der genauen Urteilsgründe - vorsorglich Widerspruch gegen noch offene Beihilfebescheide einzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass dieses Jahr Leistungen in Anspruch genommen wurden, die nicht vollständig als beihilfefähig berücksichtigt wurden und darüber ein Bescheid erstellt wurde. Die Erstattung soll auf Basis der noch zu erlassenden Regelungen zu Heilpraktikerleistungen erfolgen.
Bei der Einreichung von zukünftigen Heilpraktikerleistungen ist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hinzuweisen und um Ruhen des Verfahrens zu bitten.
Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Beamten und Versorgungsempfänger der Länder, die nach dem Verfahren des Bundes abrechnen bzw. die ggf. auf die alten Heilpraktikersätze verweisen – wiederum vorbehaltlich der genauen Urteilsgründe.
Nach Vorliegen der genauen Urteilsgründe wird der dbb über den weiteren Fortgang berichten.
(Quelle: info 85/2009 des dbb beamtenbund und tarifunion vom 16.12.2009)
Muster für den Antrag
Muster für den Antrag
Beamte erhalten 500 Euro Weihnachtsgeld
Potsdam – Die Beamten und Richter im brandenburgischen Landesdienst erhalten in diesem Jahr eine Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) in Höhe von 500 Euro. Dies hat Finanzminister Helmuth Markov am 17. November 2009 in Potsdam bekannt gegeben. Nach dem Sonderzahlungsgesetz ist neben diesem Grundbetrag von 500 Euro ein Aufstockungsbetrag von bis zu 540 Euro nur möglich, wenn das Land mehr Steuereinnahmen als im Haushaltsplan veranschlagt einnimmt. „Steuermehreinnahmen wird es in diesem Jahr definitiv nicht geben. Ich bedauere, dass ich allen Beamten kein besseres Ergebnis mitteilen kann“, sagte Markov. Das Weihnachtsgeld wird mit den Dezemberbezügen ausgezahlt.
Die Landesregierung hatte sich im Jahr 2007 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf ein Sonderzahlungs-Modell verständigt. Danach setzt sich das Weihnachtsgeld aus einem Grundbetrag und einem von Steuermehreinnahmen abhängigen, jährlich vom Finanzminister festzulegenden Aufstockungsbetrag zusammen. Im Jahr 2007 erhielten die Beamten die maximal mögliche Höhe der Sonderzahlung von 1.040 Euro, im vergangenen Jahr waren es 668 Euro. „Das Sonderzahlungsgesetz läuft in diesem Jahr aus. Ich bin gerne bereit, mit den Gewerkschaften über eine Anschlussregelung für die kommenden Jahre zu sprechen“, erklärte Markov.
(Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums Brandenburg vom 17.11.2009)
Vertretungspläne im Internet
Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Eine Anfrage an den Landesbeauftragten für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht beschäftigte sich im Jahre 2008 mit dem Problem der Veröffentlichung von Vertretungsplänen via Homepage der Schule im Internet. Die Frage war: Inwieweit sind solche Veröffentlichungen mit dem Datenschutz vereinbar? Wo ist hier die Grenze?
Ich zitiere aus der Antwort von Frau Susann Burghardt aus der Abteilung Recht und Verwaltung beim Landesbeauftragten für Datenschutz:
„Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten von Lehrkräften durch die Schule nur nach Maßgabe des § 65 Brandenburgisches Schulgesetz verarbeitet werden. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift ist eine Datenübermittlung an Dritte (Veröffentlichung im Internet) nur erlaubt, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule und für einen jeweils damit verbundenen Zweck oder zur Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen erforderlich ist. In der Regel ist dies der Fall, wenn zum Beispiel die Schulleiterin oder der Schulleiter an der Außenkommunikation der Schule teilnimmt, so dass diese Tätigkeit auf den Kontakt zur breiten Öffentlichkeit ausgerichtet ist. Die Veröffentlichung bestimmter Daten dieser Beschäftigten ist somit zulässig, wobei die Schule gehalten ist, die Beschäftigten über die Veröffentlichung zu informieren.
Personaldaten aller anderen Lehrkräfte der Schule oder des sonstigen Schulpersonals dürfen nur mit deren Einwilligung im Internet veröffentlicht werden.
Vertretungspläne dürfen nach den oben dargestellten Grundsätzen nur mit Einwilligung der betroffenen Lehrkräfte ins Internet eingestellt werden. Zwar gehört die Kenntnis des Vertretungsplans zu den wichtigen Informationsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, eine Einstellung ins Internet ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Es ist nicht ersichtlich, dass Daten von Lehrkräften in Vertretungsplänen weltweit abrufbar sein müssen, etwa um den Unterricht in Vertretungsfällen sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn ein Vertretungsplan lediglich Namenskürzel enthalten soll, die den Lehrkräften zuzuordnen sind.
Datenschutzgerecht wäre es, die Vertretungspläne so abzufassen, dass lediglich ein Unterrichtsausfall bzw. Stundentausch mitgeteilt wird, ohne dass der Name oder das Namenskürzel der Vertretungslehrkraft genannt wird. Dies würde dem Informationsbedürfnis der Schülerinnen und Schüler ausreichend Rechnung tragen.
Einen schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Verstoß sehen wir beispielsweise bei der Veröffentlichung eines Vertretungsplans, der sogar die Abwesenheitsgründe (Fortbildung, Erkrankung, Sonstiges) aufschlüsselt.“
Urteil des Landesverfassungsgerichts zu den Lehrerräten
Das Landesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es verfassungswidrig ist Lehrerräten an Schulen rechtlich nicht wie Personalräte zu stellen.
Zu den Leitsätzen der Richter im Einzelnen:
VfGBbg: 9/08 Urteil vom: 15.10.2009 S-Nr.: 2090
entscheidungserhebliche Vorschriften:
- LV, Art. 50; LV, Art. 2 Abs. 5 Satz 2
- PersVG, § 91
- BbgSchulg, § 71
amtlicher Leitsatz:
- Art. 50 der Verfassung des Landes Brandenburg räumt den Beschäftigten ein Grundrecht auf Mitbestimmung ein.
- Die Aufteilung der Personalvertretung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten der Schulen auf Personalräte bei den Staatlichen Schulämtern einerseits und Lehrerräte in den Schulen andererseits ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
- Mit der Landesverfassung unvereinbar ist, dass das Anhörungsrecht der Lehrerräte nicht in Angelegenheiten des sonstigen pädagogischen Personals gilt
- Ebenfalls verfassungswidrig ist, dass Lehrerräte nicht auch an den Schulen Personalräten gleichgestellt sind, in denen der Schulleiter nur in anderen als in personellen Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist.
Fundstellen:
VerfGBbg, Urteil vom 15.10.2009 - VfGBbg 9/08
www.verfassungsgericht.brandenburg.de
(Quelle: Aushang der BPV-Regionslverbandes PM - HVL - P – BRB)
Der Bildungsmonitor 2009 - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
Wo stehen die Bundesländer beim Bildungscheck?

Welches Bundesland hat das beste Bildungssystem? Wer hat sich verbessert? Wo gibt es in Kindergarten, Schule, Lehre und Hochschule Änderungsbedarf?
Hier werden die wichtigsten Ergebnisse des Bildungsmonitors 2009 für Brandenburg vorgestellt. In die seit 2004 jährlich erstellte Studie fließen über 100 Indikatoren ein. Das reicht von der Zahl der Schulabbrecher pro Bundesland bis zur Zahl der frisch gekürten Doktoren, die von einer Universität kommen.
Der Bildungsmonitor zeigt, inwieweit das Bildungssystem eines Bundeslandes zum Wachstum der Wirtschaft beitragt. Die Zahlen kommen von verschiedenen statistischen Einrichtungen wie beispielsweise den Statistischen Landesämtern und werden in Punkte umgerechnet. Die Daten stammen zumeist aus dem Jahr 2007.
Alle Bundesländer haben sich gegenüber den Ergebnissen im ersten Bildungsmonitor 2004 deutlich verbessert. Das lässt sich am Beispiel von Berlin ablesen. Der Stadtstaat kommt in der aktuellen Studie zwar auf den letzten Platz. Würde man die Punktzahl von 58,3 Punkten allerdings mit 2004 vergleichen, würde Berlin das Bayern-Ergebnis übertreffen. Und Bayern war 2004 der Sieger! Die Spannweite von 21,3 Punkte zwischen den Bewertungen für Sachsen als Bundesland mit der höchsten Punktzahl im Bildungsmonitor 2009 und Berlin als Bundesland mit der geringsten Punktzahl zeigt jedoch, dass die Unterschiede zwischen den Bundesländern weiterhin beträchtlich sind
Brandenburg belegt Platz 12 beim Bildungsmonitor
Stärken bei Internationalisierung und Integration, starke Verbesserungen bei der Schulqualität +++ trotz Verbesserungen nach wie vor Schwächen bei Akademisierung, Forschungsorientierung und beruflicher Bildung
Brandenburg erreicht beim Bildungsmonitor 2009 den zwölften Platz. Die nach Berlin zweitschlechteste Platzierung bei der beruflichen Bildung und ein geringer Beitrag zur akademischen Bildung verhindern eine bessere Platzierung. Gegenüber 2008 hat sich das Land im Durchschnitt der Handlungsfelder um 3,5 Punkte verbessert. Die größten Veränderungen konnten in den Handlungsfeldern MINT (+7,0) und Akademisierung (+6,7) erreicht werden.
Das sind Ergebnisse des Bildungsmonitors 2009, einer seit 2004 vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellten Bildungsstudie. Die Analyse des föderalen deutschen Bildungssystems bewertet anhand von 13 Handlungsfeldern und mehr als 100 Indikatoren (Datenstand überwiegend 2007), inwieweit das Bildungssystem eines Bundeslandes einen Beitrag zu mehr Wachstum leistet.
Brandenburg schneidet in den 13 untersuchten Handlungsfeldern unterschiedlich ab. Ein zweiter Platz bei der Internationalisierung, Platz 3 bei der Integration und Platz 4 bei der Förderinfrastruktur (Ganztagseinrichtungen) sind Stärken. Vorletzte Plätze bei der beruflichen Bildung, der Akademisierung und der Forschungsorientierung schlagen negativ zu Buche. In den beiden letztgenannten Handlungsfeldern konnte sich Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren jedoch deutlich steigern.
Hinter dem Gesamtspitzenreiter Sachsen kommen Thüringen und Baden-Württemberg auf die Plätze zwei und drei. Bayern und Niedersachsen bilden das Verfolgerduo. Im Hauptfeld liegen mit geringen Abständen voneinander Bremen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, NRW und Berlin. Keines der Bundesländer liegt abgeschlagen zurück – seit 2004 haben sich alle im Durchschnitt der 13 Handlungsfelder verbessert. Die stärksten Veränderungen erreichen neben Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt der Stadtstaat Bremen. Die Hansestadt klettert vom 15. Platz im Jahr 2004 auf den sechsten Rang beim aktuellen Bildungsmonitor.
(Quelle:
http://www.bildungsmonitor.com)
Petition über zu geringe Sonderzahlung abgeschlossen
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Mit Brief vom 29.07.2009 hat mich der Petitionsausschuss des Landtages über den Fortgang der Petition zur Sonderzahlung informiert. Darin ist u.a. zu lesen, dass der Petitionsausschuss sich am 28.07.09 noch einmal mit dieser Petition beschäftigt hat. In dieser wird dem Finanzministerium vorgeworfen, unter Ausnutzung von Spielräumen im Sonderzahlungsgesetz willkürlich die Steuereinnahmen für 2008 geschätzt zu haben, um somit eine geringe Sonderzahlung an die Beamtinnen und Beamten auszahlen zu müssen.
Der Petitionsausschuss des Landtages ist nach Anhörung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen abschließend zu folgendem Ergebnis gekommen:
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Der Vorwurf einer willkürlichen und fehlerhaften bzw. unberechtigten Schätzung der Steuermehreinnahmen für das Jahr 2008 durch das Ministerium der Finanzen kann nicht bestätigt werden.
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Der in der Vielzahl der eingegangenen Petitionen zum Ausdruck gekommene massive Protest und Unmut der betroffenen Beamtinnen und Beamten kann nachvollzogen werden.
Es beteiligten sich insgesamt 3725 Kolleginnen und Kollegen an der Petition, wobei 944 dem BPV zugeordnet wurden. -
Angesichts der enormen Differenz zwischen dem Ergebnis der November-Steuerschätzung (22,6 Millionen Euro) und dem Ist-Ergebnis 2008 (136,1 Millionen Euro) fragt sich der Petitionsausschuss, ob §7 BbgSZG 2007-2009 eine geeignete und verlässliche Grundlage ist, die Beamten und Richter des Landes angemessen an den über den erwarteten Steuereinnahmen ausfallenden Einnahmen des Landes zu beteiligen.
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Dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages wurde daher der Vorschlag gemacht, das Brandenburgische Sonderzahlungsgesetz rückwirkend für 2008 und 2009 dahingehend zu ändern, dass §7 BbgSZG 2007-2009 statt auf die Steuerschätzung auf den Istwert abstellt.
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Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages hat darüber beraten und den Vorschlag abgelehnt. Da das Gesetz für das Jahr 2010 nicht mehr gilt und im Oktober 2009 der neue Landtag über eine Anschlussregelung zu entscheiden hat, sollten die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre dabei einbezogen werden.
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Bei Einbeziehung des Ist-Ergebnisses der Steuereinnahmen in die Berechnung des Sonderzahlungsbetrages ist es jedoch nicht möglich, den zweiten Teilbetrag bereits mit dem Februargehalt auszuzahlen.
Der Intension der Gewerkschaften und Interessenvertretungen der Beamtinnen und Beamten auf einen frühestmöglichen Auszahlungszeitpunkt abzustellen, kann dann nicht mehr entsprochen werden.
Mit diesen Hinweisen hat der Petitionsausschuss des Landtages noch vor der Sommerpause die Petition abgeschlossen.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Petition beteiligt haben. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die schnelle Bearbeitung. Schade ist nur, dass diese nicht zu einer Korrektur der Sonderzahlung geführt hat.
Das Gefühl von Minister Speer, und damit auch von der Landesregierung unter Ministerpräsident Platzeck, wiedermal „über den Tisch gezogen“ worden zu sein, ist dadurch nicht beseitigt worden.
Den genauen Wortlaut des zweiten Briefes finden Sie im Folgenden:
Download des Briefes (~7 MB)
Petitionsausschuss beschäftigt sich mit der zu geringen Sonderzahlung
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Im Vorlaut (Mai 2009) haben wir unsere Mitglieder unter der Überschrift „zu geringe Sonderzahlung 2008 an die Beamten“ darüber informiert, dass der Brandenburgische Finanzminister die Steuereinnahmen – aus unserer Sicht willkürlich – festgelegt hat. Dadurch ist die Höhe des zweiten Teilbetrages mit 168,- € im Vergleich zum Vorjahr erheblich geringer ausgefallen.
Da Finanzminister Speer dabei Auslegungsspielräume, die das Sonderzahlungsgesetz gewährt, ausgenutzt hat, ist ihm rechtlich kein Vorwurf zu machen. Lediglich durch Auftrag des Landtages kann er zur Korrektur seiner Berechnung aufgefordert werden.
Damit der Landtag diesen Auftrag erteilen kann, hatten wir Sie aufgefordert, sich zwecks Prüfung des Sachverhaltes an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden. Dies haben so viele Kolleginnen und Kollegen getan, dass der Petitionsausschuss nicht mehr in der Lage ist, allen über den Fortgang des Verfahrens einzeln zu informieren. Daher mein Dank an alle, die der Aufforderung gefolgt sind.
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat mich gebeten, dass ich mich als Ansprechpartner für inhaltsgleiche Petitionen, die dem Lehrerbereich zugeordnet werden können, zur Verfügung zu stellen. Das heißt: Ich werde Sie im Vorlaut und auf der Website www.paedagogenverband.de über den Fortgang der Petition informieren, sobald ich vom Petitionsausschuss neue Informationen bekomme.
Im Folgenden finden Sie den Wortlaut des ersten Briefes des Petitionsausschusses vom 20. Mai 2009 an mich.
...
Landtag beschließt neues Besoldungsgesetz –
dbb brandenburg mit Kritik
Der dbb brandenburg begrüßt zwar die am 1. Juli 2009 vom Brandenburger Landtag verabschiedete Besoldungsanpassung. Jedoch sah sich der Landtag nicht in der Lage, den Tarifabschluss inhaltsgleich sondern nur wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten im Land zu übertragen. Damit wurde erneut die Gelegenheit verpasst, den Rückstand aus der vorangegangenen Besoldungsrunde auszugleichen.
„Wir sehen die Entscheidung des Landtags mit gemischten Gefühlen“, so dbb Landeschef Heinz-Egon Müller. „Zum einen ist der im Tarifabschluss vorgesehene Sockelbetrag von 40 Euro nicht in voller Höhe übertragen worden, zum anderen haben wir aber erstmalig eine zeitgleiche Übertragung hinbekommen – was als gutes Signal für die Zukunft gewertet werden kann“.
Die Landes- und Kommunalbeamten erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro, rückwirkend ab 1. März 2009 eine Erhöhung des Sockelbetrages um 20 Euro und eine lineare Erhöhung um 3 Prozent, sowie ab dem 1. März 2010 eine weitere lineare Erhöhung um 1,2 Prozent.
Eindeutig kritisiert wurde vom dbb brandenburg noch einmal die mit der besoldungsrechtlichen Regelung gleichzeitig verabschiedete Änderung des erst im April in Kraft getretenen Landesbeamtengesetzes, die ausschließlich das Ziel verfolgt, die Regelbeurteilung für Beamte abzuschaffen. Damit sei es dem Dienstherrn gelungen, klammheimlich dienstrechtliche Änderungen vorzunehmen, die in ihren Auswirkungen für die Beamtinnen und Beamten verheerend sind.
(Quelle: www.dbb-brandenburg.de)
BPV-Vertreterin in Landesleitung des dbb brandenburg gewählt
Nach einer nervenaufreibenden Wahlprozedur ist am 26.Juni 2009 auf dem Vertretertag des dbb brandenburg unsere Vizepräsidentin Christina Adler zu einer stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt worden. Damit ist der BPV als stärkste Lehrergewerkschaft erstmals in den Führungsgremien des dbb-Landesverbandes vertreten.
Wir gratulieren Frau Adler zu ihrer Wahl und wünschen ihr für die dadurch anstehenden Aufgaben Fingerspitzengefühl und viel Erfolg.
Arbeitszimmer in der Schule - Gerichtsurteil
Lehrer können vom Land nicht verlangen, dass ihnen an ihrer Schule ein räumlich abgegrenzter Arbeitsplatz (Arbeitszimmer) bereitgestellt wird.
Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigt und den Antrag eines Realschullehrers auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt. Hier war der Lehrer bereits in erster Instanz unterlegen.
Nach Ansicht der Richter zwinge der bloße Wunsch eines Lehrers, einen räumlich abgegrenzten Arbeitsplatz an der Schule zu nutzen, den Dienstherrn nicht, einen solchen bereitzustellen. Ein dahingehender Anspruch könnte sich nur ergeben, wenn anderenfalls die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre. Der Lehrer habe jedoch nicht dargelegt, dass die häusliche Arbeit mit einer unzumutbaren (Kosten-)Belastung verbunden wäre. Auch wenn andere Beamte über ein Dienstzimmer verfügen würden, sei eine hierin liegende Ungleichbehandlung gerechtfertigt. Das folge daraus, dass Lehrer nur zu einem Teil durch Anwesenheitspflichten in der Schule gebunden seien. Der Dienstherr sei auch nicht verpflichtet, den Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers dadurch auszugleichen, dass er den Lehrern auf Wunsch ein Arbeitszimmer in der Schule zur Verfügung stelle (VGH Baden-Württemberg, 4 S 659/08).
























